Sie wünschen ein privates Shooting von Ihnen und Ihren Liebsten ?

Hier erfahren Sie was für ein gelungenes Outdoor-Stallshooting oder Shooting mit mobilem Foto-Studio nötig ist.

 

Bei einem Sammelshooting ab 8 Tieren erhält der „Organisator“ das Shooting seines Tieres kostenlos.

Die Fahrtkosten (derzeit 0,30 EUR je gefahrenem km Hin und Rück) werden ab 15km in
jedem Falle gesondert abgerechnet, und sind im Shooting-Preis nicht enthalten.
Ab einer Entfernung über 150km sollte eine Übernachtungsmöglichkeit bereitgestellt werden.


TIP: Falls bei Ihnen im Stall mehrere Pferde vor die Kamera sollen, können Sie  sich dieFahrtkosten / Übernachtungskosten aufteilen; diese werden nur einmal berechnet.

 

Bezahlung:
Die Kosten für das gebuchte Shooting sind in bar beim Shooting-Termin zu bezahlen.

 

Das Wetter:
Die schönsten Bilder bekommt man natürlich bei schönem Licht; daher sollte das Wetter entsprechend gut sein, damit das Shooting nicht unter grauem, dusteren Himmel stattfindet.

Bei der Absprache des Termins halten wir daher immer offen, dass der Termin, sollte das Wetter nicht mitspielen kurzfristig verschoben wird.
Hierzu melden wir uns bei unsicherer Wetterlage am Morgen des geplanten Shootingtermins und sprechen uns mit Ihnen hier noch einmal ab.

 

Der Model-Release-Vertrag:

Klingt erst einmal kompliziert, ist aber ganz einfach:
Um die Shooting-Preise für den Pferdebesitzer im Rahmen zu behalten, und für uns als Fotografen trotzdem lohnend zu kalkulieren, „arbeiten“ wir mit den bei Ihnen aufgenommenen Bildern.

Und genau dies regelt der Model-Release-Vertrag:

In diesem erlauben Sie uns, die aufgenommenen Bilder kommerziell zu nutzen.

Der Vertrag ist insbesondere für die abgebildeten Personen wichtig.

Sollten wir gar keine Bilder aus dem Shooting nutzen dürfen,

fallen Mehrkosten zwischen 15,00€ und 20,00€ für das Shooting an.

 

 

 

 

 

 

Hinweis zu den Bildrechten:

Das Bildrecht, bzw. Urheberrecht ist in Deutschland eindeutig geregelt.

Das Recht am Bild liegt, falls vertraglich nicht abweichend vereinbart, immer beim Urheber des Bildes.

Das bedeutet: nur der Urheber darf das Bild kommerziell nutzen, sofern keine anders lautende vertragliche Vereinbarung vorliegt.

Der Urheber ist der Fotograf.

Wir wahren natürlich Ihr Persönlichkeitsrecht, indem wir nur die von Ihnen freigegebenen Bilder nutzen.

Bei einer erworbenen Foto-CD haben Sie das Recht diese Bilder für den „privaten Gebrauch“ zu nutzen.

Das bedeutet, Sie dürfen die Bilder abspeichern, vervielfältigen, Abzüge und andere Fotoprodukte erstellen lassen.

Sie dürfen die Bilder auch für Ihre private Internetseite und auch für zB facebook nutzen. Ebenso wie für private Verkaufsanzeigen.

Erworbene Fotoabzüge dürfen nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden.